1. Umfang und Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bären Schmiede GmbH gelten für alle Lieferungen/Dienstleistungen, die Bären Schmiede GmbH gegenüber dem Vertragspartner (Kunde) erbringt.
2. Preise und Zahlung
Bei Bestellungen, die mehrere Teillieferungen erfordern, ist Bären Schmiede GmbH berechtigt, nach Erfüllung einer Teilleistung die Rechnung zu legen.Die Rechnungslegung erfolgt umgehend nach der Lieferung bzw. Leistungserbringung. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum, inklusive Umsatzsteuer und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist Bären Schmiede GmbH berechtigt, sämtliche daraus entstehende Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassounternehmen und Anwälten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen und im Angebot gewährte Rabatte nachzuverrechnen.Darüberhinaus ist Bären Schmiede GmbH bei Zahlungsverzug berechtigt, die Erbringung weiterer Dienstleistungen zu verweigern und bei Teillieferungen einen Auslieferungsstopp bis zur vollständigen Bezahlung zu verhängen.Der Vertragspartner ist nicht berechtigt eigene Forderungen mit den Rechnungsbeträgen zu kompensieren und Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung zurückzuhalten.Der Vertragspartner sorgt über die vertraglichen Nebenpflichten hinaus besonders sorgfältig für den aktuellen Stand aller zur Verrechnung notwendigen Daten (Adressenänderung, Wechsel vom Bankinstitut, etc.)
3. Lieferung
Bären Schmiede GmbH liefert innerhalb Österreichs. Bei Lieferungen ins Ausland bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung beider Vertragspartner. Der Lieferung muss eine schriftliche Bestellung (Auftrag) vorausgehen (Brief, Fax oder E-Mail), woraus eindeutig der Willen zum Kauf ersichtlich sein muss. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschrift ihres gesetzlichen Vertreters. Registrierte Stammkunden erhalten mit der Lieferung der Ware die Rechnung mit Zahlschein. Neukunden (nichtregistrierte Stammkunden) bezahlen den Rechnungsbetrag bei Übernahme der Ware (Nachnahme). Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen etc. gestatten Bären Schmiede GmbH eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.
4. Datenschutz
Bären Schmiede GmbH ist berechtigt, personenbezogene Daten der Vertragspartner, insbesondere Name, akademischer Grad, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse zu ermitteln und zu verarbeiten. Die Daten werden zum Zwecke der Planung und betriebsinterner Zwecke und Statistiken verwendet.
5. Gewährleistung
Bären Schmiede GmbH leistet Gewähr, dass die Liefergegenstände/Leistungen nicht mit Fehlern behaftet sind, die ihre Tauglichkeit gegenüber der Beschreibung in der Produktbeschreibung aufheben oder mindern. Unwesentliche Mängel bleiben dabei außer Betracht. Für die vertragsgegenständlichen Produkte wird Gewähr geleistet. Ausgenommen sind jene Teile, die infolge ihres normalen Gebrauchs verschleißen, bzw. regelmäßig erneuert werden müssen. Für die Gewährleistung von beweglichen Sachen wird eine Frist (Novelle vom 01.01.2002) von 24 Monaten vereinbart. Die Frist beginnt mit der Lieferung der Sache zu laufen. Ausnahme:Gebrauchtwaren Beim Verkauf von beweglichen gebrauchten Sachen kann der Unternehmer eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten festlegen. In den ersten 6 Monaten trägt der Unternehmer die Beweislast. Nach den 6 Monaten dreht sich die Beweislast wieder um.Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Vertragspartner Bären Schmiede GmbH alle zur Untersuchung der Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ein nicht ermächtigter Dritter Änderungen an den gelieferten Gegenständen vornimmt.
6. Sonstige Bestimmungen
Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Änderungen und Ergänzungen sind nur schriftlich möglich und müssen, um wirksam zu werden, vom jeweils anderen Vertragspartner ausdrücklich anerkannt werden. Mündliche Abreden sind wirkungslos. Mitteilungen erfolgen schriftlich oder per Telefax und sind an den zeichnungsberechtigten Ansprechpartner des Empfängers zu richten. Alle zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Dies gilt auch, wenn der Vertrag im Ausland erfüllt wird. Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für Klagenfurt als vereinbart. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt auch für den Fall der Aufkündigung des Vertrages.